SONSTIGE PERSÖNLICHE ELEMENTE • Der Vertreter • Die gesamtschuldnerisch Haftenden • Der Abzugspflichtige
SONSTIGE PERSÖNLICHE ELEMENTE
Außer dem Steuerpflichtigen haben folgende persönliche Elemente im Bereich der Nicht Ansässigen besondere Bedeutung:
• Der Vertreter
• Die gesamtschuldnerisch Haftenden
• Der Abzugspflichtige
A. Der Vertreter
Der nicht ansässige Steuerpflichtige ist in folgenden Fällen verpflichtet,einen Vertreter mit Ansässigkeit in Spanien zu ernennen:
• Wenn er über eine Betriebstätte tätig ist.
• Wenn er Dienstleistungen erbringt, technische Unterstützung leistet, Installationen oder Montagen im rahmen von Ingenieursverträgen durchführt und allgemein Geschäftstätigkeiten oder wirtschaftliche Leistungen in Spanien nicht über Betriebstätten erbringt.
• Wenn
Hinweisvermerk über die MwSt.-Rückerstattung an nicht ansässige Personen
ANGEWENDETE BESTIMMUNG
Richtlinie 77/388/EWG vom 17. Mai 1977 des Rates der Europäischen Gemeinschaften.
Richtlinie 79/1072/EWG vom 6. Dezember 1979 des Rates der Europäischen Gemeinschaften.
Richtlinie 86/560/EWG vom 17. November 1986 des Rates der Europäischen Gemeinschaften.
MwSt.-Gesetz 37/1992: Artikel 119
MwSt.-Verordnung, verabschiedet durch den Königlichen Erlass 1624/1992: Artikel 31
WER KANN DIE RÜCKERSTATTUNG BEANTRAGEN?
Sie können die Rückerstattung der MwSt. beantragen, die Sie bezahlt haben bzw. die Ihnen auf spanischem Landesgebiet auf Sie überwälzt wurde, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Sie müssen in