Rechtsgrundlage in diesem Bereich ist das Arbeitnehmerstatut (Königliches Gesetzesdekret 1/1995). Es definiert die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberrechte, die allgemeine Bedingungen von Arbeitsverträgen, Kündigungsverfahren und die Tarifvorschriften.

Daneben existieren spezielle Vorschriften für einzelne Branchen und bestimmte Arbeitnehmergruppen, wie z. B. Handelsvertreter und leitende Angestellte.

Eine weitere wichtige Quelle des Arbeitsrechts sind die Tarifverträge, die auf Unternehmensebene (oder in kleinerem Rahmen) oder branchenweit auf staatlicher Ebene oder in kleinerem territorialen Rahmen verhandelt werden können.

Auch die Individualarbeitsverträge enthalten zahlreiche zwingende Bestimmungen zur Regelung des Arbeitsverhältnisses.

Darüber hinaus gelten für spezielle Branchen detaillierte Regelungen zu Arbeitszeit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Von Bedeutung ist auf diesem Gebiet auch das Königliche Gesetzesdekret 5/2000 vom 4. August , mit dem das neu gefasste Gesetz über arbeitsrechtliche Verstöße und Sanktionen genehmigt wurde. Das Königliche Gesetzesdekret sieht in besonders schweren Fällen Geldbußen von bis zu 90.151,82 Euro vor (in der Gesetzgebung zur Verhütung von Arbeitsrisiken sind Geldbußen von bis zu 601.012,10 Euro vorgesehen).

Das Gesetz 12/2001 über dringliche Reformmaßnahmen für den Arbeitsmarkt zur Steigerung der Beschäftigungszahlen und zur Verbesserung der Beschäftigungsqualität, mit dem einzelne Artikel des Arbeitnehmerstatuts und andere Arbeitsbestimmungen geändert und die Verträge zur Förderung unbefristeter Arbeitsverhältnisse und Teilzeitverträge geregelt werden, sollte ebenfalls Erwähnung finden.

Darüber hinaus wurde am 5. November 1999 das Gesetz 39/1999 über die Vereinbarkeit der beruflichen und familiären Pflichten weiblicher Arbeitnehmer veröffentlicht, das einen bedeutenden Schritt hin zur Gleichberechtigung von Mann und Frau markierte und eine Reihe von Maßnahmen enthielt, um die familiären Verpflichtungen mit beruflicher Entwicklung und Aufstiegschancen zu vereinbaren. Dieses Gesetz wurde teilweise durch das Königliche Dekret 1251/2001 umgesetzt, das die Barleistungen im Rahmen des Sozialversicherungsprogramms bei Mutterschaft und Schwangerschaftsrisiken regelt.
Das Gesetz 29/1999 führte (gegenüber dem Gesetz 14/1994) Änderungen für  ein, in dem Versuch, die für die festangestellten Arbeitnehmer der Kundenunternehmen geltenden Arbeitsbestimmungen soweit wie möglich auch auf das eingesetzte Zeitarbeitspersonal anzuwenden, damit auch in der Praxis eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung verhindert würde.
Im Rahmen der Gesetzgebung über Rentenkassen und Rentenfonds wurde schließlich am 20. Februar 2004 das Königliche Dekret 304/2004 verabschiedet, das die Funktionsweise von Rentensystemen und Rentenkassen regelt. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass das derzeitige Gesetz über Rentensysteme und Rentenkassen mit Blick auf dessen Anpassung an die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 geändert werden wird.